Wahl einer/eines Beigeordneten für den Bereich III
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll im Rahmen der Sitzung am 15. Juni 2020 die Wahl einer Beigeordneten bzw. eines Beigeordneten für den Bereich III vornehmen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Amtszeit von acht Jahren vor, wobei die Eingruppierung in die Besoldungsgruppe B 5 LBesG erfolgt.
Auf die Ausschreibung der Stelle sind insgesamt zwölf Bewerbungen eingegangen. Die entsprechenden Unterlagen wurden den Fraktionen zur Verfügung gestellt, welche im Vorfeld Gespräche mit den Bewerberinnen und Bewerbern geführt haben. Das Wahlverfahren folgt den Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Wahl wird grundsätzlich durch offene Abstimmung durchgeführt, sofern kein Mitglied der Verbandsversammlung eine geheime Wahl verlangt. Für den Fall einer geheimen Abstimmung sind zudem Maßnahmen zur Einhaltung der zum Sitzungszeitpunkt geltenden infektionshygienischen Bestimmungen vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder überplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist. Die Besetzung der Stelle ist somit haushaltsneutral.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200528143227-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20200528143227-1