Regionalverband Ruhr / Ruhrparlament Transparent

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Beschlussvorlage

Benehmensherstellung mit den Mitgliedskörperschaften gemäß § 55 KrO NRW zur Verabschiedung der Haushaltssatzung 2020/2021

13/1600-1 06.12.2019 Verbandsversammlung

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr plant, den Hebesatz zur Feststellung der Verbandsumlage für die Haushaltsjahre 2020/2021 auf 0,68 % festzulegen und dabei die Einwendungen der Mitgliedskörperschaften zurückzuweisen. Grundlage der Vorlage ist ein Entwurf, der einen konstanten Hebesatz von 0,6717 % vorsah.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens äußerten die Mitgliedskörperschaften unterschiedliche Positionen. Die Städte Hamm und Herne sowie der Kreis Recklinghausen zeigten keine Bedenken gegen den Hebesatz. Im Gegensatz dazu forderten die Städte Dortmund, Gelsächirchen und Hagen eine Überprüfung beziehungsweise Reduzierung des Satzes. Die Städte Bottrop, Mülheim an der Ruhr sowie die Kreise Unna und Wesel wiesen darauf hin, dass das Umlageaufkommen aufgrund höherer Grundlagen auf etwa 70 bis 72 Millionen Euro steigt, was zu einer Mehrbelastung der Kommunalhaushalte führt. Viele Mitgliedskörperschaften forderten zudem eine Prüfung der geplanten Aufwendungen, insbesondere im Bereich der Personalkosten.

Hinsichtlich der Finanzierung der Internationalen Gartenausstellung 2027 (IGA 2027) sieht die Verwaltung die Vereinnahmung der Beiträge über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag vor, um die finanzielle Stabilität über zehn Jahre zu sichern. Während die meisten Mitgliedskörperschaften diesem Verfahren zustimmen, signalisierte der Landrat des Kreises Unna die Unmöglichkeit einer Unterzeichnung, da im dortigen Kreistag die Information vorlag, die Finanzierung erfolge mittelbar über die allgemeine Verbandsumlage.

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