Satzung zur 5. Änderung der Verbandsordnung vom 11.03.2016 Antrag: Änderung des Paragraphen 15 „Kommunalrat“ der Verbandsordnung
✦ KI-Zusammenfassung
In der Verbandsversammlung wurde am 11. März 2016 ein Fraktionsantrag der Fraktion der Piraten zur 5. Änderung der Verbandsordnung beraten und beschlossen. Gegenstand des Antrags ist die Neufassung des Paragraphen 15, der den Kommunalrat regelt.
Nach dem Beschluss wird der Kommunalrat als beratendes Gremium definiert, das eine eigene Geschäftsordnung erhält. Die Geschäftsführung obliegt der Regionaldirektorin oder dem Regionaldirektor, wobei die jeweilige Person an den Sitzungen des Kommunalrates teilnimmt. Empfehlungen des Gremiums sind über den Vorsitz der Verbandsversammlung sowie über die im Beratungsverfahren vorberatenden Gremien vorzulegen.
Zusätzlich zu den in der Verbandsordnung unter Paragraph 14 a beschriebenen Aufgaben erhält der Kommunalrat das Vorschlagsrecht für regionale Initiativen. Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind eingeladen, an den Sitzungen des Kommunalrates teilzunehmen, wobei ihnen kein Rederecht eingeräumt wird. Die Sitzungen des Kommunalrates sind grundsätzlich öffentlich, sofern nicht in Einzelfällen ein Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung und der Ausschüsse des Regionalverbandes Ruhr vorgesehen ist.
Der Antrag sah keine finanziellen Auswirkungen vor.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160307091643