Dringlichkeitsentscheidung - Entwurf des Jahresabschlusses 2018 des Regionalverbandes Ruhr
✦ KI-Zusammenfassung
In der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wird über die nachträgliche Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zum Entwurf des Jahresabschlusses 2018 beraten. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 13/1746 sieht vor, die am 23. März 2020 getroffene Entscheidung offiziell zu bestätigen.
Anlass für das Verfahren war der Ausfall der Verbandsversammlung am 27. März 2020. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde getroffen, um eine Verzögerung bei der Genehmigung des Haushaltsplans für den Doppelhaushalt 2020/2021 durch das MHKGB NRW zu vermeiden.
Finanzielle Auswirkungen oder die Notwendigkeit einer Nachveranschlagung von Mitteln ergeben sich aus der Vorlage nicht. Der Vorgang wird als haushaltsneutral eingestuft, da keine überplanmäßigen Mittel bereitgestellt werden müssen. Die Unterlagen wurden im Bereich der Wirtschaftsführung unter Beteiligung der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel zur Entscheidung vorgelegt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200514142345-0