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Beschlussvorlage

Erteilung eines Gutachtenauftrages

13/0854 07.06.2017 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Verbandsausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2017 beschlossen, die Verwaltung mit der Einholung eines Rechtsgutachtens zu beauftragen. Die Prüfung der verwaltungsseitigen Zuständigkeit für Maßnahmen nach § 9 Abs. 2 bis 4 des Landschaftsplangesetzes (LPlG) soll durch das Anwaltsbüro Redeker│Sellner│Dahs durchgeführt werden.

Gegenstand der rechtlichen Untersuchung ist die Frage, ob die in den genannten Paragrafen des LPlG beschriebene Zuständigkeit unterschiedliche Auslegungen zulässt und welche Kompetenzen daraus abzuleiten sind. Ein weiterer Schwerpunkt des Gutachtens liegt auf der verfassungs- und kommunalverfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer einseitigen Zuständigkeitskompetenz, insbesondere im Hinblick auf die bestehende Organleihe der Regionaldirektorin des Regionalverbandes Ruhr für Maßnahmen nach § 9 Abs. 1 LPlG.

Sollte das Gutachten eine gespaltene Zuständigkeit zwischen der Regionaldirektorin und den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster als rechtlich zulässig bestätigen, soll geklärt werden, welche gesetzgeberischen Maßnahmen für eine einheitliche Regelung erforderlich sind. Dabei ist zu prüfen, ob eine Bündelung der Zuständigkeit bei der Regionaldirektorin unter Berücksichtigung der abweichenden Regelungen in den Bezirksregierungen Detmold und Köln rechtlich möglich ist. Für die Beauftragung des Gutachtens sind Kosten in Höhe von 30.000 Euro im Haushaltsjahr 2017 vorgesehen.

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