Maßnahmen zur Bekämpfung der Späten Traubenkirsche in der Üfter Mark (Förderung Naturschutz)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün hat in seiner Sitzung am 21. November 2014 der Bekämpfung der Späten Traubenkirsche im Waldgebiet „Üfter Mark“ zugestimmt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Landschaftspflege und des Naturschutzes gemäß der Förderrichtlinie Naturschutz (FöNa).
Die Durchführung der Maßnahmen ist an die Bedingung geknüpft, dass eine Förderung in Höhe von 70 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt. Für den verbleibenden Eigenanteil der Kosten in Höhe von 180.000 Euro ist eine Investitionsauszahlung im Zeitraum von 2015 bis 2020 vorgesehen, die im Arbeitsprogramm für das Jahr 2015 veranschlagt ist.
Hinsichtlich der finanziellen Folgen werden jährlich erwartete Kosten für die Zins- und Tilgungsleistung des Eigenanteils mit etwa 9.900 Euro bei einer durchschnittlichen Annuitätenbelastung von 5,5 Prozent kalkuliert. Zudem wird eine jährliche Abschreibung des Eigenanteils über einen Zeitraum von durchschnittlich 15 Jahren mit 12.000 Euro veranschlagt. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20141112163338