Vorsorgliche Kündigung der Gesellschafterverträge mit den Freizeitgesellschaften Wischlingen und Geysenberg
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 13/0701 der Verbandsversammlung wird die vorsorgliche Kündigung der Gesellschafterverträge mit den Freizeitgesellschaften Wischlingen und Geysenberg beantragt. Der Antrag sieht vor, dass der Regionalverband Ruhr (RVR) die Verträge mit beiden Gesellschaften noch im Jahr 2016 kündigt, sofern die Verhandlungen zur Verschmelzung dieser Gesellschaften mit den entsprechenden Partnern in Dortmund und Herne bis zum Jahresende nicht erfolgreich abgeschlossen werden können.
Ziel der Maßnahme ist es, die Verträge unter Einhaltung der einjährigen Kündigungsfrist zum 31. Dezember 2017 zu beenden. Damit soll verhindert werden, dass aufgrund verspäteter Kündigungen die Zuschussverpflichtungen für das gesamte Jahr 2018 bestehen bleiben. Die jährlichen Zuschüsse belaufen sich für beide Gesellschaften zusammen auf etwa eine Million Euro.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass der bisherige Verhandlungsfortschritt einen Abschluss der Verschmelzungspläne bis zum Ende des Jahres 2016 unwahrscheinlich erscheinen lässt. Eine Kündigung im laufenden Jahr stellt sicher, dass die Zahlungsverpflichtungen nach Ablauf des Jahres 2017 enden. Sollte die Kündigung erst nach dem 31. Dezember 2016 erfolgen, müssten die Zuschüsse aufgrund der Fristen auch für das Jahr 2018 geleistet werden, ohne dass dem eine entsprechende Gegenleistung gegenübersteht. Der Antrag wurde von der Fraktion der FWG und der Fraktion der FDP gestellt.
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