Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitzentrum Kemnade GmbH - Unabweisbare Maßnahmen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über die Bereitstellung eines Sonderzuschusses für die Freizeitzentrum Kemnade GmbH beraten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, der überplanmäßigen Bereitstellung von Mitteln für unabweisbare Sanierungsmaßnahmen zuzustimmen. Die finanzielle Obergrenze für diesen Zuschuss ist auf 252.000,00 Euro festgesetzt.
Die Vorlage zur Drucksache Nummer 13/0207 wurde von der Regionaldirektorin vorgelegt. Der Beratungsprozess umfasst den Wirtschaftsausschuss am 26. Mai 2015 sowie den Verbandsausschuss am 8. Juni 2015, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung am 19. Juni 2015 erfolgt. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage erstellt. Die Kosten für die Maßnahmen sind im Haushaltsjahr 2015 über die Kostenstelle 06300 und das Konto 543500 zu decken. Weitere finanzielle Auswirkungen oder jährliche Folgekosten werden in der Beschlussvorlage nicht aufgeführt.
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