Änderungsverfahren 36 MH des Regionalen Flächennutzungpslans (RFNP) Erteilung des Einvernehmens gemäß § 39 Abs. 3 Landesplanungsgesetz NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wird im Rahmen der Beschlussvorlage 13/1488 dazu aufgerufen, das Einvernehmen für das Änderungsverfahren 36 MH des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) gemäß § 39 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes NRW zu erteilen. Das Verfahren zur Änderung regionalplanerischer Festlegungen wird durch die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr durchgeführt und erfordert die Zustimmung des Regionalverbandes Ruhr.
Die Regionalplanungsbehörde hat in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2019 mitgeteilt, dass die geplante Änderung im Einklang mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr steht. Die Behörde hat die Erteilung des Einvernehmens bereits in Aussicht gestellt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, sich der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde anzuschließen.
Zur Entscheidungsfindung liegen verschiedene Planunterlagen zum Änderungsverfahren vor, unter anderem eine Planübersicht, eine Begründung sowie ein Umweltbericht. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen oder Nachveranschlagungen im Haushalt des Regionalverbandes Ruhr erforderlich.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190808150631-0
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