Veranlassung der Bekanntmachung in fünf Regionalplanänderungsverfahren
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wurde über die bevorstehende Bekanntmachung von fünf Regionalplanänderungen im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen informiert. Die Änderungen betreffen verschiedene Teilabschnitte der Regionalpläne Münster und Arnsberg.
Im Regionalplan Münster (Teilabschnitt Emscher-Lippe) sind die 12. Änderung für die Städte Bottrop, Herten und Marl zum Thema „Bergbau“, die 13. Änderung für Datteln und Waltrop („newPark“) sowie die 14. Änderung für Castrop-Rauxel („Knepper“) vorgesehen. Darüber hinaus umfasst die Vorlage die 6. Änderung des Regionalplans Arnsberg (Teilabschnitt Dortmund-Westlicher Teil) für das Gebiet der Stadt Dortmund („Knepper“) und die 14. Änderung des Regionalplans Arnsberg (Teilabschnitte Bochum und Hagen) für die Hansestadt Breckerfeld zur Siedlungserweiterung.
Die Landesplanungsbehörde hat die Rechtsprüfung der vorliegenden Änderungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Dabei wurden keine Einwendungen erhoben. Mit der Veröffentlichung der Bekanntmachungserlasse im Landesgesetz- und Verordnungsblatt werden die Planänderungen rechtskräftig. Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch diese Verfahren keine Auswirkungen auf den Haushalt, da keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 153 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 40809102112
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200908092525-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20200908092718-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20200908093042-0
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20200908093044-0
- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20200908092555-0