Ergänzung der Satzung zur 5.Änderung der Verbandsordnung vom 11.03.2016
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Verbandsversammlung am 11. März 2016 wurde ein Fraktionsantrag der Fraktion Die Linke beschlossen, der eine Ergänzung der Satzung zur 5. Änderung der Verbandsordnung vorsieht. Der Antrag betrifft die Neugestaltung des § 15 Absatz 1 zur Regelung des Kommunalrates.
Nach dem Beschluss wird der Kommunalrat als beratendes Gremium definiert, das eine eigene Geschäftsordnung erhält. Die Sitzungen des Gremiums sind grundsätzlich öffentlich, wobei ein Ausschluss der Öffentlichkeit zu einzelnen Tagesordnungspunkten auf Grundlage von § 7 der Verbandsordnung möglich bleibt. Die Geschäftsführung obliegt der Regionaldirektorin oder dem Regionaldirektor, wobei die jeweilige Person an den Sitzungen des Kommunalrates teilnimmt.
Empfehlungen des Kommunalrates sind über den Vorsitzenden der Verbandsversammlung sowie über die im Beratungsverfahren vorberatenden Gremien vorzulegen. Um die auf kommunaler Ebene vorhandene Sachkunde einzubinden, erhält der Kommunalrat die Möglichkeit, fachbezogene Beigeordnetenkonferenzen zur Vorberatung von Empfehlungen zu bilden. Vor der Einrichtung solcher Konferenzen ist die Verbandsversammlung anzuhören. Zudem wird festgelegt, dass die Protokolle der Beratungen in geeigneter Weise öffentlich gemacht werden. Für die Umsetzung der Änderung sind keine finanziellen Auswirkungen vorgesehen.
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Dokumente
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