89. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet der Stadt Kamp-Lintfort Erarbeitungsbeschluss - Umwandlung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) für zweckgebundene Nutzungen „Übertägige Betriebsanlagen und -einrichtungen des Bergbaus“ in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0800 sieht die Erarbeitung der 89. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) vor. Gegenstand der geplanten Änderung ist ein Gebiet innerhalb der Stadt Kamp-Lintfort im Bereich des Bergwerks West. Konkret wird die Umwandlung eines Bereichs für industrielle und gewerbliche Nutzungen (GIB), der derzeit für zweckgebundene Nutzungen wie übertägige Betriebsanlagen und -einrichtungen des Bergbaus vorgesehen ist, in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) beantragt.
Der Erarbeitungsbeschluss basiert auf § 19 Abs. 1 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Das Verfahren soll auf Grundlage eines beigefügten Entwurfs durchgeführt werden. Im Rahmen des Prozesses werden die nach dem Regionalrahmengesetz berührten öffentlichen Stellen sowie Personen des Privatrechts beteiligt. Diesen wird eine Frist von zwei Monaten eingeräumt, um Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung und zur Begründung abzugeben. Die Regionalplanungsbehörde behält sich vor, bei Bedarf weitere Behörden und Stellen einzubeziehen.
Parallel zur Beteiligung der Fachstellen ist die öffentliche Auslegung der Regionalplanänderung beim Kreis Wesel und beim Regionalverband Ruhr vorgesehen. Während dieser zweimonatigen Auslegungsfrist erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, zur beabsichtigten Änderung Stellung zu nehmen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch das Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170509154920
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20170511084127
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20170509154938
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20170509154945