Übernahme von Halden der RAG in der Metropole Ruhr Änderungsantrag zu Drs. 13/1837
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 13/1861 wird eine Änderung zum weiteren Vorgehen bei der Übernahme von Halden der RAG in der Metropole Ruhr beantragt. Der Antrag bezieht sich auf die Weiterentwicklung von Haldenstandorten und knüpft an ein Rahmen-Nutzungskonzept vom September 2019 an. Ziel ist es, die Beratungen über den Verhandlungsstand zwischen dem Regionalverband Ruhr (RVR) und der RAG vor den Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 abzuschließen. Dabei sollen die Halden entsprechend ihrer Eignung detailliert entwickelt werden können, wobei bestehende Verkehrssicherungs- und Ordnungspflichten unberührt bleiben.
Die Verwaltung wird beauftragt, neun Halden, die zum 1. Januar 2021 von der RAG übernommen werden, einer Prüfung zu unterziehen. Die Untersuchung soll klären, welche Standorte für die Gewinnung alternativer Energien genutzt werden können, inwiefern sie für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen infrage kommen sowie welches Potenzial für Prozessschutz und touristische Erschließung besteht. Die Ergebnisse der Prüfung, einschließlich Informationen zu Kosten, Finanzierung und Prioritäten, sollen den politischen Gremien im Sommer 2021 vorgelegt werden. Der Antrag ist haushaltsneutral gestaltet.
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