Regionaler Vorschlag zum Jahresbauprogramm 2019 „Investitionen in Radschnellwege in der Baulast des Landes“ (Titel 777 61)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1299 sieht vor, den Neubau eines Abschnitts des Radschnellwegs Ruhr (RS 1) im Stadtgebiet Gelsenkirchen in das Jahresbauprogramm 2019 für Investitionen in Radschnellwege in der Baulast des Landes aufzunehmen. Das betroffene Teilstück erstreckt sich von der Stadtgrenze zu Essen bis zur Stadtgrenze nach Bochum auf der stillgelegten Trasse der „Rheinischen Bahn“. Der RS 1 ist als Teil einer etwa 100 Kilometer langen Verbindung geplant, die verschiedene Städte wie Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Bochum und Dortmund miteinander verknüpfen soll.
Für das im Haushaltentwurf 2019 vorgesehene Programm stehen Mittel in Höhe von 7,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Planung des Vorhabens erfolgt durch die Regionalniederlassung Ruhr des Landesbetriebes Straßenbau NRW auf Grundlage einer bereits erstellten Machbarkeitsstudie. Das Baurecht für die Maßnahme ist gesichert, wobei eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Prüfung durch die Regionalniederlassung Ruhr nicht erforderlich ist; dieser Befund wurde von der Bezirksregierung Münster bestätigt. Im Rahmen der Planung wurden Anregungen aus der Beteiligung öffentlicher Belange sowie aus einer Bürgerinformationsveranstaltung berücksichtigt. Der Baubeginn für den Abschnitt in Gelsenkirchen ist für das Frühjahr 2019 vorgesehen, wobei eine Bauzeit von etwa zwölf Monaten veranschlagt wird.
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