11. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Oberbereiche Bochum und Hagen zur Umwandlung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem „Brandt“-Gelände in der Stadt Hagen und in der Stadt Gevelsberg – Aufstellungsbeschluss –
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0801 sieht die Aufstellung der 11. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Oberbereiche Bochum und Hagen vor. Gegenstand der Änderung ist die Umwandlung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB). Betroffen ist das „Brandt“-Gelände, welches sich in den Städten Hagen und Gevelsberg befindet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Aufstellung dieser Regionalplanänderung gemäß § 19 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen beschließt. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die bisher nicht ausgeräumten Anregungen und Bedenken im Rahmen des Verfahrens zurückzuweisen.
Die Regionalplanungsbehörde wird beauftragt, die aufgestellte Änderung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Für das Verfahren sind keine finanziellen Auswirkungen oder Folgekosten verzeichnet. Die Vorlage durchläuft die Beratungsfolge über den Planungsausschuss und den Verbandsausschuss, wobei die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung vorgesehen ist. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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Dokumente
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