Entlastung des Betriebsleiters RVR Ruhr Grün gem. § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 13/0070 liegt dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün ein Antrag zur Entlastung des Betriebsleiters vor. Die Vorlage basiert auf der Rechtsgrundlage des § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass dem Betriebsleiter durch den Betriebsausschuss die Entlastung erteilt wird. Mit der Entlastung wird die Überprüfung der Geschäftsführung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Eigenbetriebe abgeschlossen.
Aus den im Dokument aufgeführten Informationen geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Erträge oder jährliche Folgekosten mit diesem Beschluss verbunden. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Umwelt hat die Vorlage zur Beratung im Betriebsausschuss vorbereitet.
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