Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Wechsel in der Geschäftsführung der Revierpark Wischlingen GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0996 befasst sich mit Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften, insbesondere einem Wechsel in der Geschäftsführung der Revierpark Wischlingen GmbH. Der Verbandsausschuss soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft dazu ermächtigen, der Abberufung des bisherigen nebenamtlichen Geschäftsführers zum 31. Dezember 2017 zuzustimmen.
Im Zuge dieser personellen Veränderung ist die Bestellung einer Nachfolge ab dem 1. Januar 2018 vorgesehen. Als neuer Geschäftsführer soll der derzeitige Geschäftsführer der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH eingesetzt werden. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass dieser Wechsel in der Geschäftsführung der Revierpark Wischlingen GmbH keine finanziellen Auswirkungen zur Folge hat.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20171114144944