Frühzeitige Unterrichtung zum Regionalplan gem. § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 13/1026 behandelt die frühzeitige Unterrichtung zum Regionalplan gemäß § 9 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG). Der darin enthaltene Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Regionalrat die Regionalplanungsbehörde dazu beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über künftige Aufstellungs- und Änderungsverfahren des Regionalplans zu informieren.
Der Beratungsprozess dieser Vorlage umfasst die Vorberatung in den Gremien Planungsausschuss und Verbandsausschuss, bevor eine abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung erfolgt. Ziel der Maßnahme ist es, die betroffenen öffentlichen Stellen und die Öffentlichkeit über anstehende Planungsverfahren rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Beschlussvorschlag keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 106 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 41101101130
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180112123950