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Fraktionsantrag

Änderungsantrag: 12. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe: Nachnutzung ehemaliger Bergbaustandorte auf dem Gebiet der Städte Bottrop, Datteln, Haltern am See, Herten und Marl (Erarbeitungsbeschluss)

13/1393 11.03.2019 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der vorliegende Fraktionsantrag zur 12. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, regelt die Nachnutzung ehemaliger Bergbaustandorte in den Städten Bottrop, Datteln, Haltern am See, Herten und Marl.

Im Rahmen dieses Antrags sollen drei Standorte aus dem laufenden Änderungsverfahren herausgenommen werden. Dies betrifft die Schächte Auguste Viktoria IX sowie Haltern I/II in Haltern am See und den Schacht An der Haard I in Datteln. Für diese Flächen bleibt die Ausweisung als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung mit der zweckgebundenen Nutzung für übertägige Betriebsanlagen und -einrichtungen des Bergbaus bestehen. Eine erneute Betrachtung dieser Standorte kann im Rahmen der Aufstellung des Regionalplans Ruhr erfolgen, falls dort Anlagen zur Grubenwassersicherung oder -aufbereitung betrieben werden. Die RAG AG wird hierzu im Planungsausschuss Stellung beziehen.

Die fünf verbleibenden Standorte bleiben Gegenstand der 12. Änderung des Regionalplans. Ziel ist es, eine zeitnahe Nachnutzung zu ermöglichen und den Kommunen Planungssicherheit für die Entwicklung als Gewerbegebiete, Sondergebiete für den Bergbau oder Waldbereiche zu geben. Die Verbandsversammlung soll den vorgesehenen Erarbeitungsbeschluss beschließen. Aus dem Antrag ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.

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