Angelegenheiten der Ruhrwind Herten GmbH - Repowering der Windkraftanlage auf der Halde Hoppenbruch
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird im Rahmen der Beschlussvorlage 13/214 darüber beraten, die Bereitstellung eines Eigenkapitalanteils für ein Repowering-Vorhaben der Windkraftanlage auf der Halde Hoppenbruch zu beschließen. Konkret wird vorgeschlagen, der Ruhrwind Herten GmbH für das Jahr 2016 einen Betrag von maximal 500.000,00 Euro zur Umsetzung dieser Maßnahme zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung dieser Investitionsauszahlung ist für das Jahr 2016 vorgesehen.
Die Vorlage führt zudem finanzielle Auswirkungen für die Folgejahre auf. Für das Jahr 2017 wird ein Aufwand von 28.500,00 Euro veranschlagt, wobei die Zinszahlungen aufgrund der Tilgung degressiv verlaufen und sich der jährliche Aufwand somit reduziert. Dem gegenüber stehen erwartete Erträge aus Pachtzahlungen. Während für das Jahr 2016 ein Pachtertrag von 20.000,00 Euro kalkuliert ist, wird für den Zeitraum ab 2017 mit einem durchschnittlichen jährlichen Ertrag von etwa 82.000,00 Euro über einen Betrachtungszeitraum von 20 Jahren gerechnet.
Die Beratungsfolge der Vorlage sieht eine Vorberatung im Umweltausschuss am 22. Mai 2015, im Wirtschaftsausschuss am 26. Mai 2015 sowie im Verbandsausschuss am 8. Juni 2015 vor, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung am 19. Juni 2015 getroffen werden soll. Federführend für die Vorlage ist die Verbandsversammlung.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 41105100221
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20150521140000
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20150522062949