Entlastung des Betriebsleiters RVR Ruhr Grün gem. § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 13/1097 sieht die Entlastung des Betriebsleiters des Bereichs RVR Ruhr Grün vor. Dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün wird vorgeschlagen, dem Betriebsleiter gemäß § 5 Absatz 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW die Entlastung zu erteilen.
Der entsprechende Beschlussvorschlag war für die Sitzung des Betriebsausschusses am 8. Juni 2018 vorgesehen. Die Vorlage wurde von der Regionaldirektorin unterzeichnet und dient der formalen Durchführung der Entlastung auf Basis der rechtlichen Regelungen für Eigenbetriebe in Nordrhein-Westfalen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind in der Vorlage keine Kosten, Erträge oder Investitionsauszahlungen verzeichnet, sodass die Entscheidung ohne finanzielle Folgen bleibt. Die zuständige Fachabteilung hat den Vorgang zur Beratung im Betriebsausschuss vorbereitet.
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