Änderung der Geschäftsordnung: hier: Begrenzung der Redezeit Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 24.09.2014
✦ KI-Zusammenfassung
In der Verbandsversammlung wurde im Rahmen der Drucksache 13/0005 ein Fraktionsantrag der CDU, SPD und Grünen zur Neufassung des § 11 der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung und der Ausschüsse behandelt. Der Antrag sieht eine Neuregelung der Rededauer vor, die sich nach der jeweiligen Fraktionsgröße richtet.
Nach dem Beschlussvorschlag wird die Redezeit für Fraktionen mit 25 oder mehr Mitgliedern auf insgesamt 15 Minuten pro Tagesordnungspunkt festgelegt. Für Fraktionen mit 15 oder mehr Mitgliedern beträgt die Zeit 10 Minuten, für Fraktionen mit 5 oder mehr Mitgliedern 7 Minuten und für Fraktionen mit mindestens zwei Mitgliedern 5 Minuten. Fraktionslose Mitglieder erhalten eine Redezeit von 3 Minuten, ebenso wie bei Geschäftsordnungsanträgen. Die Verteilung der Redezeit innerhalb der Fraktionen obliegt diesen selbstständig.
Der Antrag sieht zudem vor, dass die Redezeit auf Antrag einer Fraktion oder der Vorsitzenden verlängert werden kann. Sollte ein Mitglied die Zeit überschreiten, kann die Sitzungsleitung das Wort nach einer Ermahnung entziehen. In diesem Fall ist eine erneute Erteilung des Wortes zum selben Beratungsgegenstand nicht möglich. Für die Beratung von Haushaltsplänen, Satzungen oder umfangreichen Gegenständen können auf Vorschlag des Ältestenrats abweichende Zeiten festgelegt werden. Finanzielle Auswirkungen durch die Neuregelung werden nicht ausgewiesen.
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