Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag der Kultur Ruhr GmbH für den Zeitraum 2021-2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird um die Zustimmung zur Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag der Kultur Ruhr GmbH für den Zeitraum 2021 bis 2023 gebeten. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigenbestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Kultur Ruhr GmbH ist für die Planung und Durchführung kultureller Projekte im Ruhrgebiet zuständig, wobei die RuhrTriennale als Trägerin der Gesellschaft eine zentrale Rolle einnimmt. Neben weiteren künstlerischen Einheiten wie dem ChorWerk Ruhr, der Tanzlandschaft Ruhr und den Urbanen Künsten Ruhr umfasst die Gesellschaft auch die Nutzung industrieller Standorte. Die Verlängerung der Nebenabrede dient der Sicherung der Planung der RuhrTriennale.
Der Regionalverband Ruhr leistet neben dem Land Nordrhein-Westfalen regelmäßige Zuwendungen aus dem Stammhaushalt zur Finanzierung der Gesellschaft. Für den Zeitraum 2021 bis 2023 ist ein jährlicher Eigenanteil des Regionalverbandes in Höhe von 1.073.712 Euro vorgesehen. Der Beitrag des Landes Nordrhein-Westfalen beträgt 1.117.537 Euro, woraus sich ein jährlicher Gesamthaushalt von 2.191.249 Euro ergibt. Die Anpassung der Nebenabrede erfolgt aufgrund eines Wechsels in der Geschäftsführung zum 1. November 2020 sowie zur Absicherung der Gesellschafterzuschüsse für den neuen Zeitraum. Die entsprechenden Mittel werden im Haushalt des Regionalverbandes bereitgestellt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200129072140-0