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Berichtsvorlage

Änderung LEP NRW Kabinettsbeschluss vom 19.02.2019

13/1394 13.03.2019 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verbandsversammlung wird über die Änderung des Landesentwicklungsplans NRW informiert, welche auf einem Kabinettsbeschluss vom 19. Februar 2019 basiert. Die Neuregelungen sehen vor, den Kommunen im ländlichen Raum mehr Flexibilität bei der Entwicklung kleinerer Ortsteile sowie bei der Erweiterung gewerblicher Betriebe einzuräumen. Um auf Bevölkerungsprognosen zu reagieren, sollen Bauflächen und Gewerbegebiete bedarfsgerecht bereitgestellt werden, während die flächensparende Nutzung des Raumes weiterhin als Grundsatz gilt. Der bisherige 5-Hektar-Grundsatz zum Flächenverbrauch wird gestrichen.

Für die Windenergienutzung ist vorgesehen, die Errichtung von Anlagen im Wald weitgehend auszuschließen und Abstände von 1.500 Metern zu Wohngebieten nach Möglichkeit einzuhalten. Die Vorlage enthält zudem Regelungen zur Sicherung oberflächennaher Bodenschätze, wobei für den Abbau von Lockergestein und Festgestein spezifische Versorgungszeiträume festgelegt werden. Des Weiteren sollen Halden und Deponien nach Möglichkeit als Standorte für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen gesichert werden, sofern technische Voraussetzungen und fachliche Anforderungen dies zulassen. Der Schutz von Waldflächen zur Sicherung von Klimaschutz und Biodiversität bleibt ein zentraler Bestandteil der Planung.

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