Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Mattlerbusch GmbH - Geschäftsführung
✦ KI-Zusammenfassung
Im Verbandsausschuss wurde die Beschlussvorlage 13/0218 zur Personalangelegenheit der Revierpark Mattlerbusch GmbH behandelt. Der Ausschuss hat beschlossen, die Zuweisung des Geschäftsführers als hauptamtlicher Leiter der Gesellschaft mit Wirkung zum 31. Dezember 2015 zurückzunehmen.
Zusätzlich stimmte das Gremium vorsorglich der fristgerechten Kündigung des Geschäftsführers zum 30. Juni 2015 zu, wobei das Ende des Arbeitsverhältnisses ebenfalls auf den 31. Dezember 2015 festgesetzt ist. Mit dieser Entscheidung werden die personellen Rahmenbedingungen für die Geschäftsführung der Revierpark Mattlerbusch GmbH für das Ende des Jahres 2015 geregelt. Aus der vorliegenden Vorlage gehen keine finanziellen Auswirkungen durch diesen Beschluss hervor.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20150518140818