Ersatzwahl eines beratenden Mitgliedes der Verbandsversammlung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat im Rahmen der Sitzung am 1. Juli 2016 über die Ersatzwahl eines beratenden Mitglieds beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage der Regionaldirektorin sah vor, auf Vorschlag der Handwerkskammer Münster eine Nachfolge für das vakante beratende Mandat gemäß § 10 Abs. 3 RVR-G in Verbindung mit § 3 Abs. 8 der Verbandsordnung zu bestimmen.
Der Vorschlag bezog sich auf die Besetzung des Sitzes nach dem Ausscheiden des bisherigen Mitglieds aus der Funktion als Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Münster zum 16. Juni 2016. Die Verbandsversammlung hat dem Beschlussvorschlag zur Wahl der Nachfolge im Sinne der genannten Rechtsgrundlagen zugestimmt. Mit der Neubesetzung des beratenden Mitglieds ergeben sich laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Verband.
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