Änderungsverfahren 34 GE des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP) Erteilung des Einvernehmens gemäß § 39 Abs. 3 LPlG NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1339 behandelt das Änderungsverfahren 34 GE des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP). Der vorliegende Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung sich der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde vom 15. Januar 2019 anschließt und gemäß § 39 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) das Einvernehmen erteilt.
Das Verfahren ist für die Beratung in den Gremien Planungsausschuss und Verbandsausschuss vorgesehen, bevor es in der Verbandsversammlung zur endgültigen Entscheidung gelangt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch dieses Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen oder Mehraufwendungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur Beschlussfassung vorbereitet.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190117113446
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