Beschluss über die Behandlung des Jahresüberschusses 2015
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0859 der Regionaldirektorin regelt die Verwendung des Jahresüberschusses aus dem Haushaltsjahr 2015. Der vorliegende Betrag beläuft sich auf 3.085.632,17 Euro.
Gemäß dem Beschlussvorschlag soll der gesamte Jahresüberschuss in Höhe von 3.085.632,17 Euro in die Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Die Grundlage für diesen Beschluss bildet die Regelung des § 20 RVRG in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW.
Zusätzlich enthält die Vorlage eine nachrichtliche Information über Ermächtigungsübertragungen für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 5.102.285,63 Euro. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung am 19. Juni 2017 vorgelegt, wobei die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung für die Sitzung am 30. Juni 2017 vorgesehen war. Finanzielle Auswirkungen durch den Beschluss selbst werden nicht ausgewiesen.
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