Ermächtigungsübertragungen 2019/2020 gem. § 22 KomHVO NRW - Korrektur der Position I12100-051 – Ankauf Waldflächen von der RAG
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 13/1834 regelt die Anpassung der aus dem Haushaltsjahr 2019 in das Jahr 2020 übertragenen Ermächtigungen aus Investitionstätigkeit. Die bisher festgesetzte Summe von 11.224.069 Euro wird um 2.950.000 Euro erhöht, sodass sich der Gesamtbetrag auf 14.174.069 Euro beläuft. Diese Erhöhung betrifft primär die Position zum Ankauf von Waldflächen von der RAG.
Grund für die Anpassung sind Verzögerungen im Verhandlungsprozess mit der RAG, welche erst im Laufe des Jahres 2020 abgeschlossen werden konnten. Im Rahmen der Verhandlungen während des Sommers 2020 stellte sich heraus, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um den geplanten Erwerb der Waldflächen zu realisieren. Der Kämmerer hat die zusätzliche Übertragung der Mittel auf Basis des vorläufigen Jahresabschlusses 2019 bereits bewilligt. Die Maßnahme führt zu einer Anpassung der entsprechenden Positionen im Finanzplan 2020 und wirkt sich auf den Jahresabschluss 2020 aus, wobei keine weitere Nachveranschlagung erforderlich ist.
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