Dringlichkeitsentscheidung Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH - Änderung des § 1 „Firma und Sitz“ des Gesellschaftsvertrages aufgrund der beabsichtigten Namensänderung der wmr auf Business Metropole Ruhr GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über eine Dringlichkeitsentscheidung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der metropoleruhr GmbH beraten. Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung einer am 28. Juli 2017 getroffenen Entscheidung vor. Konkret betrifft dies die Anpassung von § 1 „Firma und Sitz“ des Gesellschaftsvertrages.
Grund für diese Änderung ist die beabsichtigte Namensänderung der bisher als wmr bekannten Gesellschaft hin zu Business Metropole Ruhr GmbH. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss vorberatend behandelt, bevor sie zur Beschlussfassung in die Verbandsversammlung gelangt. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass die Anpassung des Gesellschaftsvertrages keine finanziellen Auswirkungen zur Folge hat. Der Vorgang dient der formalen Umsetzung der Namensänderung innerhalb der Satzungsbestimmungen der Wirtschaftsförderung.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170915092212
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20170915092218