Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) 32 E Icktener Straße (ehm. Tennisanlage)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1333 behandelt das Änderungsverfahren 32 E zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP), welches die Icktener Straße und eine ehemalige Tennisanlage betrifft. Dem Verbandsausschuss liegt hierzu ein Vorschlag vor, der die Verbandsversammlung dazu auffordert, sich der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde vom 10. Dezember 2018 anzuschließen.
Mit diesem Beschluss soll das Einvernehmen gemäß § 39 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen erteilt werden. Das Verfahren dient der Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans im Rahmen des genannten Änderungsverfahrens. Aus den Unterlagen gehen keine finanziellen Auswirkungen oder zu erwartende Folgekosten hervor. Die Vorlage durchläuft die vorgesehene Beratungssequenz über den Planungsausschuss und den Verbandsausschuss bis hin zur abschließenden Entscheidung in der Verbandsversammlung.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190108143124
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20181214144449-1
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20181214144449-2
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- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20181214144450-4
- Anlage 6 als PDF öffnen ↗ 20181214144450-5
- Anlage 7 als PDF öffnen ↗ 20190104143240