5. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil - im Gebiet der Stadt Dortmund (Westfalenhütte) Änderung der Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) und Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiche hier: Erarbeitungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Erarbeitung der 5. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg beschließen. Dieser Plan umfasst den Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil – im Gebiet der Stadt Dortmund, konkret im Bereich der Westfalenhütte. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), der Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) sowie der Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiche.
Das Verfahren zur Umsetzung dieser Änderung soll auf Grundlage eines beigefügten Entwurfs durchgeführt werden. Im Rahmen des Verfahrens werden die nach dem Regionalorganisationsgesetz (ROG) und dem Landesplanungsgesetz (LPlG) berührten öffentlichen Stellen sowie Personen des Privatrechts beteiligt. Diesen Beteiligten wird eine Frist von zwei Monaten eingeräumt, um Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung und zur Begründung abzugeben. Die Regionalplanungsbehörde behält sich vor, weitere Behörden und Stellen einzubeziehen, sofern dies im Prozessverlauf erforderlich wird.
Parallel zur Beteiligung der Fachstellen wird die Regionalplanänderung für die Dauer von zwei Monaten öffentlich bei der Stadt Dortmund und beim Regionalverband Ruhr ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, zur geplanten Änderung Stellung zu nehmen. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 184 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 41501100410
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160126151232
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20160126151239
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20160126151247
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20160126151258