Entlastung des Betriebsleiters RVR Ruhr Grün gem. §5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvlage mit der Nummer 13/1648 liegt dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün zur Beratung vor. Gegenstand des Beschlussvorschlags ist die Entlastung des Betriebsleiters des Bereichs RVR Ruhr Grün gemäß § 5 Absatz 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW.
Hinsichtlich der finanziellen und haushaltsmäßigen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung von überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Mitteln erforderlich ist. Der Vorgang ist somit als haushaltsneutral einzustufen. Zudem ergeben sich aus der vorliegenden Dokumentation keine Hinweise auf finanzielle Auswirkungen in der Bilanz durch Veräußerungsgewinne oder -verluste. Die zuständige Fachabteilung hat den entsprechenden Beschlussvorschlag zur Entscheidung vorgelegt.
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