Angelegenheiten der Ruhrwind Herten GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2018
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird im Rahmen der Beschlussvorlage 13/1417 über die Angelegenheiten der Ruhrwind Herten GmbH zum Geschäftsjahr 2018 beraten. Der Vorschlag sieht vor, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Ein vorliegender Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG bescheinigt den Jahresabschluss uneingeschränkt. Die Gesellschaft verzeichnete im Jahr 2018 einen Jahresüberschuss von 35.600 Euro, was eine Reduktion gegenüber dem Vorjahreswert von 68.600 Euro bedeutet. Diese Entwicklung resultiert primär aus geringeren sonstigen betrieblichen Erträgen.
Nach der Inbetriebnahme einer neuen Windkraftanlage im Jahr 2016 wurde das Repowering-Verfahren abgeschlossen. Die Finanzierung erfolgte durch eine Kombination aus Fremdmitteln und Eigenmitteln der Gesellschafter, wobei die Einlagen zur Stärkung der Kapitalrücklage dienten. Für das Jahr 2018 ist eine Gewinnausschüttung von 35.000 Euro an die Gesellschafter vorgesehen, während der restliche Betrag auf neue Rechnung vorgetragen wird. Die technische und kaufmännische Betriebsführung erfolgt durch die Hertener Stadtwerke GmbH gegen ein jährliches Entgelt. Für den Haushalt ergeben sich aus dieser Vorlage keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder Notwendigkeiten für eine Nachveranschlagung.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190424123354-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20190424123355-1