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Berichtsvorlage

Inkrafttreten der Änderung des LEP NRW

13/1496 15.08.2019 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wurde darüber informiert, dass die Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) in Kraft getreten ist. Die entsprechende Änderungsverordnung vom 12. Juli 2019 trat am 6. August 2019 rechtswirksam in Kraft. Die Bekanntmachung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht, wobei eine Berichtigung zum 5. August 2019 erfolgte.

Im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes wurden die Planunterlagen, die Planbegründung, die Rechtsbehelfsbelehrung sowie eine zusammenfassende Erklärung seit dem 12. August 2019 in den Diensträumen der Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr zur Einsichtnahme ausgelegt.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage ist festzuhalten, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist, sodass die Änderung haushaltsneutral bleibt. Zudem ergeben sich aus der Vorlage keine Auswirkungen auf die Bilanz durch Veräußerungsgewinne oder -verluste.

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