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Berichtsvorlage

Planfeststellung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Vorhaben 'ABS 46/2 Dreigleisiger Ausbau der Strecke D/NL-Emmerich-Oberhausen und Bahnübergangsbeseitigungen, Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.1 Oberhausen' Hier: Planfeststellungsbeschluss vom 24.09.2015

13/0318 15.10.2015 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Drucksache 13/0318 der Regionaldirektorin dient als Berichtsvorlage zur Information der Gremien im Regionalverband Ruhr. Gegenstand des Berichts ist der Sachstand zum Planfeststellungsbeschluss vom 24. September 2015. Dieser Beschluss erfolgte gemäß § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) für das Infrastrukturvorhaben „ABS 46/2 Dreigleisiger Ausbau der Strecke D/NL-Emmerich-Oberhausen und Bahnübergangsbeseitigungen“, konkret bezogen auf den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.1 Oberhausen.

Der Bericht wurde im Rahmen der Beratungsfolge für den Planungsausschuss, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung im Zeitraum zwischen November und Dezember 2015 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Verbandsausschuss ist für die Federführung der Vorlage zuständig. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch die Berichterstattung keine finanziellen Auswirkungen oder Mehraufwendungen entstehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Sachstandsbericht zum Planfeststellungsbeschluss lediglich zur Kenntnis nimmt.

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