Benennung des Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlüsse 2018-2021
✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün liegt eine Beschlussvorlage zur Benennung des Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlüsse der Jahre 2018 bis 2021 vor. Der Vorschlag sieht vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG mit Sitz in Essen als Abschlussprüfer zu benennen. Die rechtliche Grundlage für diese Benennung bilden § 5 Absatz 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW sowie § 5 Absatz 2 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung RVR Ruhr Grün.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage werden Sachaufwendungen in Höhe von etwa 17.000 Euro veranschlagt. Laut den vorliegenden Informationen ist für diesen Vorgang keine zusätzliche Nachveranschlagung oder eine außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln erforderlich, da die Kosten als haushaltsneutral eingestuft werden. Die entsprechenden Mittel sind im Rahmen der bestehenden Haushaltsplanung vorgesehen.
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