Angelegenheiten der Revierpark Mattlerbusch GmbH - Zuweisung des hauptamtlichen Geschäftsführers Hartmut Lange bis zum 31.12.2016
✦ KI-Zusammenfassung
Im Verbandsausschuss wurde die Beschlussvorlage 13/0364 zur personellen Besetzung der Geschäftsführung der Revierpark Mattlerbusch GmbH behandelt. Der Beschluss sieht die erneute Zuweisung des hauptamtlichen Geschäftsführers für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum geplanten Zeitpunkt der Verschmelzung der Revierpark Mattlerbusch GmbH auf die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH vor. Diese Zuweisung ist zeitlich auf maximal bis zum 31. Dezember 2016 befristet.
Die Fortführung der Tätigkeit erfolgt unter Beibehaltung der bisherigen Besoldung. Aus der vorliegenden Vorlage geht hervor, dass durch diese Entscheidung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Entscheidung wurde im Verbandsausschuss beschließend behandelt. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung legte die Grundlage für diesen Beschluss vor.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20151119105344