12. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe: Nachnutzung ehemaliger Bergbaustandorte auf dem Gebiet der Städte Bottrop, Datteln, Haltern am See, Herten und Marl (Erarbeitungsbeschluss)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Erarbeitung der 12. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, beschließen. Gegenstand der Änderung ist die Nachnutzung ehemaliger Bergbaustandorte in den Städten Bottrop, Datteln, Haltern am See, Herten und Marl. Die Planung umfasst acht Bereiche, die für gewerbliche und industrielle Nutzungen sowie für Wald- oder Freiraumfunktionen vorgesehen sind. Ziel ist die zweckgebundene Nutzung von übertägigen Betriebsanlagen und -einrichtungen des Bergbaus.
Die geplanten Festlegungen beinhalten Siedlungsbereiche in Bottrop und Herten sowie Waldflächen mit Landschaftsschutzfunktion in Marl. In Haltern am See und Datteln sind zudem allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche an ehemaligen Schachtstandorten vorgesehen. Im Zuge der Änderung werden bestimmte textliche Festlegungen des Regionalplans herausgenommen und Erläuterungen angepasst. Das Verfahren sieht die Beteiligung betroffener öffentlicher Stellen sowie von Privatpersonen vor, denen eine zweimonatige Frist für Stellungnahmen eingeräumt wird. Parallel dazu erfolgt die öffentliche Auslegung der Unterlagen im Kreis Recklinghausen, in der Stadt Bottrop sowie beim Regionalverband Ruhr für die Dauer von zwei Monaten.
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Dokumente
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- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20190124103427-4
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