5. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicherTeil - im Gebiet der Stadt Dortmund Westfalenhütte Änderung der Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), der Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) und der Allgemeinen Freiraum-und Agrarbereiche Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Aufstellung der 5. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg beschließen. Der betroffene Teilabschnitt umfasst den Oberbereich Dortmund, speziell den westlichen Teil im Gebiet der Stadt Dortmund, konkret im Bereich Westfalenhütte. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), der Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) sowie der Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiche.
Mit dem vorgeschlagenen Aufstellungsbeschluss gemäß § 19 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen wird die Grundlage für die weitere Planung geschaffen. Im Rahmen der Vorlage wird zudem der Bericht der Regionalplanungsbehörde über den Meinungsausgleichstermin vom 7. Dezember 2016 zur Kenntnis genommen. Die Verbandsversammlung soll die nicht ausgeräumten Anregungen und Bedenken zurückweisen. Es wird festgehalten, dass aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen zu diesem Verfahren eingegangen sind.
Abschließend wird die Regionalplanungsbehörde beauftragt, die aufgestellte Änderung gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss vorberatend behandelt und liegt der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung vor. Finanzielle Auswirkungen durch die Maßnahme werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170317090045
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