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Berichtsvorlage

Auswirkungen der geplanten LEP-Änderungen auf die Festlegungen des Regionalplans Ruhr

13/1418 17.04.2019 Verbandsversammlung

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat in einer Berichtsvorlage die Auswirkungen der geplanten Änderungen des Landesentwicklungsplans (LEP) auf den Entwurf des Regionalplans Ruhr erläutert. Die Informationen dienen als Antwort auf eine Anfrage der Fraktion CDU im Verbandsausschuss.

Ein wesentlicher Punkt betrifft die Walderhaltung gemäß LEP-Ziel 7.3-1. Hier sind Änderungen am textlichen Ziel 2.7-1 sowie die Rücknahme von Windenergiebereichen in Waldgebieten im Entwurf des Regionalplans Ruhr erforderlich. Dies würde den Wegfall von etwa 1.200 Hektar bedeuten, da für eine Inanspruchnahme von Waldflächen kein Bedarf nachgewiesen werden kann. Zudem erfordern die LEP-Ziele 2-3 Anpassungen der textlichen Ziele 1.3-1 und 1.1-9 im Regionalplanentwurf.

Im Bereich der Rohstoffsicherung gemäß LEP-Ziel 9.2-1 wäre eine räumliche Steuerung durch den Ausschluss von Gebieten im Entwurf des Regionalplans Ruhr mit einer Begründungspflicht verbunden. Eine Ausweitung des Versorgungszeitraums für Lockergesteine wie Kies, Sand und Ton auf 25 Jahre gemäß LEP-Ziel 9.2-2 würde ebenfalls Anpassungen im Planentwurf notwendig machen. Für die Ziele zur Siedlungsentwicklung in Freiräumen sowie für die Inanspruchnahme von Standorten für landesbedeutende Großvorhaben werden keine Auswirkungen auf den Entwurf des Regionalplans Ruhr erwartet.

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