Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Fraktionsanfrage 13/0817 befasst sich die Fraktion Die Linke mit der anstehenden Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken des Bundes, die im Zeitraum vom 30. Juni bis zum 25. August 2017 stattfindet. Die Anfrage richtet sich an die Verwaltung und umfasst verschiedene Fragen zur Durchführung und Organisation der Lärmaktionsplanung im Gebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR).
Die Fragestellerin bittet um Auskunft darüber, welche Strecken im RVR-Gebiet aktuell als Haupteisenbahnstrecken für die Erstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen gelten und ob bei der Erfassung der Zugbewegungen zwischen Personen- und Güterverkehr unterschieden wird. Des Weiteren werden Informationen zur Form der Bürgerbeteiligung sowie zur Methodik der Messung, Berechnung und Bewertung der Lärmbelastungen angefordert.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Planung und Umsetzung von Maßnahmen. Es wird nach der Zuständigkeit für die Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen zur Lärmminimierung sowie nach der Anerkennung und Umsetzung dieser Maßnahmen durch das Eisenbahn-Bundesamt gefragt. Zudem werden Details zum Umsetzungsplan, zur zeitlichen Abfolge und zur Kontrolle der Maßnahmen sowie zur Bewertung städteübergreifender Stellungnahmen durch das zuständige Landesministerium erbeten. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, ob der Planungsbereich des RVR die Aufgabe der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Mitgliedskommunen übernehmen und als deren Vertreter in die Verfahren der Bundes- und Landesbehörden eingebunden werden könnte.
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