Regionalverband Ruhr / Ruhrparlament Transparent

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Fraktionsanfrage Antwort

Sondernutzungen des Regionalverbandes; Antwort der Verwaltung

13/1689-1 17.08.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Art und Weise der Sondernutzungen von RVR-Eigentumsflächen geantwortet. Die Verwaltung erläutert, dass Wald- und Freiflächen des Verbandes den Bürgerinnen und Bürgern grundsätzlich unentgeltlich zur Erholung zur Verfügung stehen, sofern keine Rechte Dritter entgegenstehen. Über das allgemeine Betretungsrecht hinausgehende Nutzungen sind jedoch reglementiert.

Die Abteilung RVR Ruhr Grün gestattet jährlich etwa 50 Sondernutzungen für gewerbliche und nichtgewerbliche Zwecke. Dazu gehören unter anderem die Hundeausbildung, Lauf- und Radveranstaltungen sowie Drehgenehmigungen. In den Referaten 11 und 12 werden zudem Nutzungen auf Halden wie der Hoheward oder die Bereitstellung von Flächen für Kunstobjekte und sportliche Aktivitäten, etwa Mountainbikestrecken, koordiniert bzw. geregelt.

Die rechtliche Grundlage bilden Dienstanweisungen sowie einzelfallgerechte Verträge, die Verpflichtungen zur Verkehrssicherung und Unterhaltung enthalten. Nutzungsentgelte werden erhoben, wenn ein kommerzielles Interesse vorliegt oder keine angemessene Gegenleistung durch den Nutzer erfolgt. Die Gebühren für RVR Ruhr Grün bewegen sich in der Regel zwischen 25 und 500 Euro, während Entgelte für die Bereitstellung von Baustelleneinrichtungsflächen je nach Größe zwischen 250 und 1.000 Euro liegen können.

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