Änderungsverfahren des RFNP - Herstellung des Einvernehmens nach § 39 Abs. 3 Nr. 2 LPlG NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 13/1251 behandelt das Änderungsverfahren des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) sowie die Herstellung des Einvernehmens gemäß § 39 Absatz 3 Nummer 2 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW).
Die Regionaldirektorin legte die Ausführungen zum Verfahren vor. Die Beratung der Vorlage war für den Planungsausschuss am 21. November 2018, den Verbandsausschuss am 3. Dezember 2018 und die Verbandsversammlung am 14. Dezember 2018 vorgesehen. In allen genannten Gremien ist die Vorlage zur Kenntnisnahme vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die beiliegenden Erläuterungen zum Änderungsverfahren des RFNP zur Kenntnis nimmt. Aus der Vorlage geht hervor, dass das Verfahren keine finanziellen Auswirkungen oder Mehraufwendungen nach sich zieht.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20181017104020
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20181017104135