Bildung und Besetzung des Wahlausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr bereitet die Bildung eines Wahlausschusses für die am 13. September 2020 stattfindende erstmalige Direktwahl der Verbandsversammlung vor. Der Beschluss sieht die Setzung eines Gremiums vor, das aus der Regionaldirektorin in ihrer Funktion als Vorsitzende sowie zehn gewählten Beisitzern und deren Stellvertretern besteht.
Die Besetzung des Ausschusses kann neben Mitgliedern der Verbandsversammlung auch durch sachkundige Bürger erfolgen, wobei die Anzahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Mitglieder der Verbandsversammlung im Gremium nicht überschreiten darf. Zu den Aufgaben des Wahlausschusses gehören die Entscheidung über Listenwahlvorschläge sowie deren Zulassung und die Feststellung des Wahlergebnisses auf Grundlage der Ergebnisse der kommunalen Wahlausschüsse.
Die Besetzung der Beisitzer kann entweder durch einen einheitlichen Wahlvorschlag oder mittels eines Verhältniswahlverfahrens nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren erfolgen. Für die Durchführung von zwei Sitzungen des Wahlausschusses werden Kosten in Höhe von etwa 1.000 Euro veranschlagt, welche bereits im Haushalt für den Zeitraum 2020/2021 berücksichtigt sind.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 148 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 41809101722