Benehmensherstellung mit den Mitgliedskörperschaften gemäß § 55 KrO NRW zur Verabschiedung der Haushaltssatzung 2016
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0368 befasst sich mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Jahr 2016. Im Zentrum der Vorlage steht die Benehmensherstellung mit den Mitgliedskörperschaften gemäß § 55 der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Hebesatz zur Feststellung der Verbandsumlage unverändert bei 0,6499 Prozent verbleibt. Damit verbunden ist die Entscheidung, die eingegangenen Einwendungen der Mitgliedskörperschaften gegenüber der Anpassung des Hebesatzes zurückzuweisen.
Die Vorlage durchläuft im Rahmen der Beratungsfolge zunächst den Verbandsausschuss in vorberatender Funktion, wobei die Sitzung am 30. November 2015 angesetzt war. Die abschließende Entscheidung über den Beschlussvorschlag obliegt der Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2015. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss. Finanzielle Auswirkungen oder Folgekosten werden in der Drucksache nicht ausgewiesen.
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