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Berichtsvorlage

Genehmigung der Festsetzung des Umlagesatzes für das Haushaltsjahr 2019 durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen

13/1465 19.06.2019 Verbandsversammlung

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr nimmt die Genehmigung des Umlagesatzes für das Haushaltsjahr 2019 durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis. Das zuständige Ministerium hat dem Regionalverband mit einem Schreiben vom 5. Juni 2019 die Festsetzung eines Umlagesatzes in Höhe von 0,6717 Prozent der Bemessungsgrundlagen erteilt.

Die Grundlage für diesen Vorgang war die Anzeige der Haushaltssatzung 2019 bei der Aufsichtsbehörde im Februar 2019. Mit der Erteilung der Genehmigung durch das Ministerium wurde der beantragte Satz gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen bestätigt.

Die Wirksamkeit der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 ist an die Veröffentlichung in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster gebunden. Die Verwaltung gibt an, dass aus dieser Genehmigung keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder eine Nachveranschlagung von Mitteln resultieren.

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