Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 13/0369 regelt die Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse innerhalb des Regionalverbandes Ruhr. Der Entwurf sieht vor, dass der Artikel 1 dieses Gesetzes für die Erstellung der Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2012, 2013 und 2014 Anwendung findet.
Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung vorgelegt und ist für die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung vorgesehen. Mit der Durchführung der Beschlussfassung wird die rechtliche Grundlage für die beschleunigte Aufstellung der genannten Haushaltsabschlüsse im Regionalverband geschaffen.
Aus finanzieller Sicht sind laut den Angaben in der Vorlage keine Auswirkungen zu verzeichnen. Es entstehen durch die Anwendung des Gesetzes weder zusätzliche Aufwendungen noch sind jährliche Folgekosten oder Erträge zu erwarten. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Beratung vorbereitet.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20151123140429