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Beschlussvorlage

Benehmensherstellung mit den Mitgliedskörperschaften gemäß § 55 KrO NRW zur Verabschiedung der Haushaltssatzung 2019

13/1312 19.11.2018 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage mit der Nummer 13/1312 befasst sich mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Jahr 2019. Gegenstand des Verfahrens ist die Herstellung eines Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften gemäß § 55 KrO NRW.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Hebesatz zur Feststellung der Verbandsumlage auf 0,6717 % festlegt. In diesem Zusammenhang ist zudem vorgesehen, dass etwaige Einwendungen der Mitgliedskörperschaften gegen diesen Satz zurückgewiesen werden.

Der parlamentarische Beratungsprozess sieht eine Vorberatung im Verbandsausschuss am 3. Dezember 2018 vor. Die abschließende Entscheidung über die Vorlage soll in der Sitzung der Verbandsversammlung am 14. Dezember 2018 erfolgen. Die Federführung für das Dokument liegt beim Verbandsausschuss.

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