Wiederwahl Regionaldirektorin
✦ KI-Zusammenfassung
In der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wurde am 10. Februar 2017 die Beschlussvorlage 13/0706 zur Wiederwahl der Regionaldirektorin behandelt. Der Beschluss sieht vor, die Regionaldirektorin gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr (RVRG) ab dem 1. August 2017 für eine Dauer von acht Jahren erneut in das Amt zu wählen.
Mit der Wiederwahl ist eine entsprechende Anpassung der Besoldung verbunden. Gemäß § 4 Abs. 3 der Eingruppierungsverordnung (EingrVO) erfolgt die Eingruppierung der Regionaldirektorin in die Besoldungsgruppe B 9 LBesO. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch diesen Beschluss keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen im Sinne von neuen Aufwendungen oder Erträgen für das laufende Haushaltsjahr entstehen. Die Vorlage wurde von der Verbandsversammlung beschließend behandelt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170208112510